15.06.2018, 10:17
Hallo,
wenn ein Händler Ihnen ein Produkt mit einer Garantie verkauft, gelten immer die Garantiebestimmungen, die dieser Händler zum Zeitpunkt des Kaufs aufgestellt hatte. Diese Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers und hat nichts mit KAWAI zu tun.
Ende 2014 galt in jedem Fall auch die normale gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ab Kaufdatum.
Vertragspartner sind immer Verkäufer und Käufer. In diesem Fall also das Musikhaus und Sie.
Ab Juli 2015 wurde zusätzlich eine 5 jährige Herstellergarantie von Kawai eingeführt. Diese ist unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung oder eventuellen Händlergarantien.
In Ihrem Fall wäre es hilfreich die Garantiebestimmungen des Händlers zu lesen. Er kann durchaus Einschränkungen vornehmen, die z.B. den Radius einschließen. Den Umfang der Garantie kann ein Händler frei bestimmen.
Wie dem auch sei, Sie haben ein Kawai Instrument mit einem Problem und wir möchten Ihnen helfen.
Wenn Sie einen Techniker benötigen, können Sie uns über diese Swebsite kontaktieren:
https://www.kawai.de/hp_service/006anfragetechniker.php
Ich möchte - um Missverständnissen vorzubeugen - darauf hinweisen, dass eine Beauftragung eines Kawai Technikers über Kawai in Ihrem Fall (vier Jahre nach Kauf) nicht mehr auf Kulanz abgerechnet werden kann.
wenn ein Händler Ihnen ein Produkt mit einer Garantie verkauft, gelten immer die Garantiebestimmungen, die dieser Händler zum Zeitpunkt des Kaufs aufgestellt hatte. Diese Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers und hat nichts mit KAWAI zu tun.
Ende 2014 galt in jedem Fall auch die normale gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ab Kaufdatum.
Vertragspartner sind immer Verkäufer und Käufer. In diesem Fall also das Musikhaus und Sie.
Ab Juli 2015 wurde zusätzlich eine 5 jährige Herstellergarantie von Kawai eingeführt. Diese ist unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung oder eventuellen Händlergarantien.
In Ihrem Fall wäre es hilfreich die Garantiebestimmungen des Händlers zu lesen. Er kann durchaus Einschränkungen vornehmen, die z.B. den Radius einschließen. Den Umfang der Garantie kann ein Händler frei bestimmen.
Wie dem auch sei, Sie haben ein Kawai Instrument mit einem Problem und wir möchten Ihnen helfen.
Wenn Sie einen Techniker benötigen, können Sie uns über diese Swebsite kontaktieren:
https://www.kawai.de/hp_service/006anfragetechniker.php
Ich möchte - um Missverständnissen vorzubeugen - darauf hinweisen, dass eine Beauftragung eines Kawai Technikers über Kawai in Ihrem Fall (vier Jahre nach Kauf) nicht mehr auf Kulanz abgerechnet werden kann.
Michael Kunz
Senior Product Manager
Kawai Europa GmbH
MAIL: kunz@kawai.de
TEL: 02151-373100