21.01.2019, 17:55
Hallo,
bei der Anmeldung von Garantieansprüchen müssen Sie als Kunde die Originalrechnung sowie eine deutliche Beschreibung des Mangels dem Händler vorlegen, bei dem Sie das Produkt erworben haben (siehe Punkt 5 der Garantiebestimmungen).
Eine zusätzliche Registrierung bzw. Anmeldung ist nicht erforderlich.
bei der Anmeldung von Garantieansprüchen müssen Sie als Kunde die Originalrechnung sowie eine deutliche Beschreibung des Mangels dem Händler vorlegen, bei dem Sie das Produkt erworben haben (siehe Punkt 5 der Garantiebestimmungen).
Eine zusätzliche Registrierung bzw. Anmeldung ist nicht erforderlich.
Hans Jürgen Kurth
KAWAI Europa GmbH
MAIL: kurth@kawai.de
TEL: 02151-373120

